Immobilienmakler Soltau
Sie möchten in Soltau eine Immobilie kaufen, verkaufen oder vermieten lassen? Als Immobilienmakler mit Sitz in Bad Fallingbostel sind wir seit 1998 im gesamten Heidekreis tätig und kennen den Markt in Soltau aus täglicher Praxis – von der Kernstadt bis in die umliegenden Ortsteile.
Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Grundstück: Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Verkaufs-, Kauf- oder Vermietungsprozess – von der realistischen Markteinschätzung bis zum notariellen Abschluss.
Soltau auf einen Blick
- rund 22.500 Einwohner auf 203,77 km² Stadtgebiet
- Kreisstadt und Verwaltungssitz des Heidekreises
- zentrale Lage zwischen Hamburg, Bremen und Hannover
- eigene Autobahnanschlüsse Soltau-Süd und Soltau-Ost an der A7
- historische Innenstadt mit Fachwerkhäusern und Böhmepark
- Heide Park Resort und Soltau-Therme als touristische Anziehungspunkte
- zahlreiche Ortsteile, u. a. Harber, Wolterdingen, Ahlften, Tetendorf, Wiedingen, Woltem, Mittelstendorf, Moide, Oeningen und Leitzingen
Der Immobilienmarkt in Soltau
Als Kreisstadt mit Verwaltung, Schulen, Einzelhandel und Gesundheitsversorgung sowie dem touristischen Zugpferd Heide Park Resort und Soltau-Therme ist die Nachfrage breit gestreut: Wohnraum für Einheimische trifft auf eine zusätzliche, touristisch geprägte Nachfrage nach Ferien- und Zweitwohnungen.
Wir begleiten Sie mit fundierter, marktgerechter Einschätzung Ihrer Immobilie und zuverlässiger Betreuung durch den gesamten Verkaufs-, Kauf- oder Vermietungsprozess.
Kaufpreise und Mieten in Soltau – Richtwerte
Die folgenden Werte sind grobe Orientierungswerte (Stand: Oktober 2026) und ersetzen keine individuelle Bewertung – die tatsächlichen Preise hängen stark von Lage, Zustand und Ausstattung der jeweiligen Immobilie ab:
- Häuser (Kauf): ca. 2.200–2.800 €/m²
- Eigentumswohnungen (Kauf): ca. 2.200–2.800 €/m²
- Mietwohnungen (Kaltmiete): ca. 8–9 €/m²
Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose, individuelle Bewertung für Ihre Immobilie in Soltau.
Maklerkosten beim Verkauf einer Immobilie in Soltau
Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser: Beauftragen Käufer und Verkäufer denselben oder zusammenarbeitende Makler, muss die Provision so aufgeteilt werden, dass der Käufer höchstens die Hälfte trägt.
Davon unabhängig lässt sich mit dem Verkäufer auch eine abweichende Provisionsregelung treffen – etwa eine Variante, bei der der Käufer provisionsfrei kauft. Sprechen Sie uns gerne an, wir erläutern Ihnen die für Ihren Fall passende Lösung.
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