Immobilienmakler Rethem (Aller)
Sie möchten in Rethem (Aller) eine Immobilie kaufen, verkaufen oder vermieten lassen? Als Immobilienmakler mit Sitz in Bad Fallingbostel sind wir seit 1998 im gesamten Heidekreis tätig und kennen den Markt in Rethem (Aller) aus täglicher Praxis – von der Kernstadt bis in die umliegenden Ortsteile.
Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Grundstück: Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Verkaufs-, Kauf- oder Vermietungsprozess – von der realistischen Markteinschätzung bis zum notariellen Abschluss.
Rethem (Aller) auf einen Blick
- Verwaltungssitz der Samtgemeinde Rethem (Aller), zu der außerdem Böhme, Frankenfeld und Häuslingen gehören
- älteste Stadt im Heidekreis mit Stadtrecht seit 1353, urkundliche Ersterwähnung 1239
- malerische Lage an der Aller, rund 25 km südwestlich von Bad Fallingbostel
- Anbindung über die B209, ehemalige Bahnstrecke heute als Bahnradweg zwischen Ahlden und Westen nutzbar
- Postleitzahl 27336
Der Immobilienmarkt in Rethem (Aller)
Als älteste Stadt im Heidekreis mit malerischer Lage an der Aller bietet Rethem einen ruhigen, historisch geprägten Wohnstandort mit kurzen Wegen nach Bad Fallingbostel und guter Anbindung über die B209.
Wir begleiten Sie mit fundierter, marktgerechter Einschätzung Ihrer Immobilie und zuverlässiger Betreuung durch den gesamten Verkaufs-, Kauf- oder Vermietungsprozess.
Kaufpreise und Mieten in Rethem (Aller) – Richtwerte
Die folgenden Werte sind grobe Orientierungswerte (Stand: Oktober 2026) und ersetzen keine individuelle Bewertung – die tatsächlichen Preise hängen stark von Lage, Zustand und Ausstattung der jeweiligen Immobilie ab:
- Häuser (Kauf): ca. 2.150–2.500 €/m²
- Eigentumswohnungen (Kauf): ca. 1.750–2.050 €/m²
- Mietwohnungen (Kaltmiete): ca. 7–8,50 €/m²
Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose, individuelle Bewertung für Ihre Immobilie in Rethem (Aller).
Maklerkosten beim Verkauf einer Immobilie in Rethem (Aller)
Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser: Beauftragen Käufer und Verkäufer denselben oder zusammenarbeitende Makler, muss die Provision so aufgeteilt werden, dass der Käufer höchstens die Hälfte trägt.
Davon unabhängig lässt sich mit dem Verkäufer auch eine abweichende Provisionsregelung treffen – etwa eine Variante, bei der der Käufer provisionsfrei kauft. Sprechen Sie uns gerne an, wir erläutern Ihnen die für Ihren Fall passende Lösung.
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